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Hotel AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 02.04.2024)

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Sonnenpark Hotel GmbH & Co. KG, Sonnenweg 4a, 34508 Willingen (Upland), Deutschland (folgend Hotel genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sonnenpark Hotel GmbH & Co. KG, Sonnenweg 4a, 34508 Willingen (Upland), Deutschland (folgend Hotel genannt).

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Allgemeiner Hinweis 

Die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Sonnenpark Hotel GmbH & Co. KG, Sonnenweg 4a, 34508 Willingen (Upland), Deutschland (folgend Hotel genannt) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Der All-Inclusive Familyclub "Sonnenpark" ist eine Apartmentanlage mit Hotelleistungen. 

Im März 2005 wurde der "Sonnenpark" nach den Richtlinien der "Deutschen Hotelklassifizierung" mit 4 Sternen (First Class) ausgezeichnet. Wegen der Größe der Apartments ist eine tägliche Reinigung nicht obligatorisch. Tägliche Reinigung oder Zwischenreinigungen können jederzeit individuell und kostenfrei hinzugebucht werden. (Das gilt nicht für die Ferienwohnungen.) Eine Endreinigung ist im Preis enthalten. 

Der All-Inclusive Familyclub "Sonnenpark" wird nachfolgend im Text zum besseren Verständnis Hotel genannt.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise, spätestens aber binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

8. Alle Übernachtungspreise verstehen sich zuzüglich der Willinger Kurtaxe aktuell in Höhe von 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder bis 14 Jahre kostenfrei. Der Kunde erhält als Gegenleistung die Kurkarte / Sauerland-Card mit zahlreichen Vergünstigungen und ermäßigten Eintrittspreisen in und um Willingen. 

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

 1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
 
2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und Beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistung zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptom das Hotel beziehungsweise den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Der Kunde kann bis 29 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Unter Berücksichtigung der Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens, ist der Kunde dann verpflichtet, 60% für Vollpensionarrangements (All-Inclusive) zu zahlen. Teilstornierungen der Buchungen sind nicht möglich.

5. Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise (kann in jedem Reisebüro, Bank oder online unter www.familotel.de abgeschlossen werden).

6. Mit dem Reiseschutz-Paket vom Sonnenpark können Sie für 3% vom Gesamtpreis die Stornogebühr, bei nachweislicher Erkrankung durch einen Arzt, von 60% auf 25% reduzieren, die in einen Gutschein umgewandelt werden. Das Reiseschutz-Paket kann nur zum Zeitpunkt der Reisebuchung erworben werden. Das ist unabhängig davon, mit wie viel Tagen vor Urlaubsantritt die Buchung erfolgt. Der Gutschein kann je nach Verfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. 

Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen: 

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zweck, gebucht werden; 
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • Wenn ein Verstoß gegen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel, unter Berücksichtigung der Nachweismöglichkeit eines geringeren Schadens, über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungs-typischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,00, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu € 750,00. Geld und Wertgegenstände können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Zimmer- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können.

3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:

 „Wir als Unternehmen sind grundsätzlich bereit, am Streitbeilegungsverfahren gem. dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt hierfür eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden" http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an - Straßburger Str. 8 / 77694 Kehl / Deutschland / E-Mail-Adresse: mail@verbraucher-schlichter.de / Website: https://www.verbraucher-schlichter.de / Telefon: +49 7851 79579 40 / Fax: +49 7851 79579 41 - zu wenden.

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